Liebe Kunden,
wir haben vom 22.12.2022 bis zum 04.01.2023 geschlossen.
Wir Wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ab 05.01.2022 sind wir dann wieder für Sie da.

Die Experten für
Holzbearbeitungs maschinen

MSH Maschinenhandel
und Service

Wir sind Experten für Holzbearbeitungsmaschinen.
Seit 1985 sind wir starke Partner von Industrie, Handel, Handwerk und öffentlicher Hand.

Als Spezialisten für neue und gebrauchte Holzbearbeitungsmaschinen kümmern wir uns auch um Werkstatt-Auflösungen und Maschinen-Umsetzungen.

Verkauf von
Neumaschinen

Plat

Wir führen ein großes Sortiment neuwertiger Holzbearbeitungsmaschinen von führenden Herstellern der Branche.

Wir liefern für Sie alles – vom Werkzeug für die Handmaschine bis hin zur individuell ausgestatteten Spezialmaschine im Bereich der CNC-Technik.

Verkauf von
Gebrauchtmaschinen

Altendorf Kreissäge - MSH Maschinenhandel & Service

Es muss nicht immer eine neue Maschine sein. Viele Gebrauchte sind voll funktionsfähig und können noch viele Jahre gute Dienste tun. Durch die Anschaffung einer gebrauchten Maschine sparen Sie wertvolle Ressourcen und arbeiten dennoch effektiv und professionell.

Ein kleiner Einblick
in unsere Arbeit

Unsere Renommierten Hersteller

MSH Maschinenhandel
weltweit

Wir agieren regional, national und international:
Wir verkaufen und liefern Holzbearbeitungsmaschinen mittlerweile in alle Teile der Welt.

Wir verstehen uns als Lösungsanbieter für unsere Kunden und kümmern uns um Lieferung, Transport, Verzollung, Aufbau und Inbetriebnahme vor Ort.

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Wir haben die Lösung.

Anfrage

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Wir bieten Ihnen die Lösung.

MSH Logo - Maschinenhandel & Service GmbH

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
MSH GmbH
Auf der Grummetswiese 4
66894 Lambsborn

Vertreten durch:
MSH GmbH
Geschäftsführer Egbert Bettink
Auf der Grummetswiese 4
66894 Lambsborn

Kontakt:
Auf der Grummetswiese 4
66894 Lambsborn

service@msh-homburg.de

+49 (0) 6372 / 50 900 24

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Zweibrücken
Registernummer: HRB31258

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 261723169

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Konzept & Text:
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Webdesign:
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Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier: https://www.dataliberation.org Durch den Besuch der Website erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Websites. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen. Widerruf der Einwilligung: Vom Anbieter wird derzeit keine Möglichkeit für einen einfachen Opt-out oder ein Blockieren der Datenübertragung angeboten. Wenn Sie eine Nachverfolgung Ihrer Aktivitäten auf unserer Website verhindern wollen, widerrufen Sie bitte im Cookie-Consent-Tool Ihre Einwilligung für die entsprechende Cookie-Kategorie oder alle technisch nicht notwendigen Cookies und Datenübertragungen. In diesem Fall können Sie unsere Website jedoch ggfs. nicht oder nur eingeschränkt nutzen. 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Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Empfänger eines Widerspruchs Egbert Bettink
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. Fragen an den Datenschutzbeauftragten Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Egbert Bettink Die Datenschutzerklärung wurde mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2020-09-30).

Allgemeine Verkauf-und Lieferbedingungen

1. Allgemeines:

1.1 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der neusten Fassung, für alle laufenden und künftigen Aufträge des in- oder ausländischen Bestellers, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt haben. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Etwaige Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind für uns nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Anerkennung verbindlich. Gleiches gilt für sonstige Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Vertragspartners.

1.3 Vereinbarungen des Vertragspartners mit Reisenden, Vertretern und Beauftragten sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Unsere Vertreter, Beauftragte und Reisende sind nur bei Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Bargeldern und Schecks berechtigt.

1.4 Wir sind berechtigt, Daten des Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

2. Angebot und Vertragsschluß:

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.

2.2 Änderungen des Herstellungsverfahrens sowie der Produktzusammensetzung, soweit dadurch Art und Qualität des Produkts nicht nachteilig verändert werden, behalten wir uns vor.

2.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen von uns in Katalogen, Broschüren und sonstigen Veröffentlichungen publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Es handelt sich insoweit um branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sonstige Herstellerangaben sind nicht verbindlich.

2.4 Mehr- und Minderlieferungen gelten im üblichen Rahmen als vereinbart.

3. Preise:

3.1 Für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise maßgebend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist.

3.2 Sämtliche Preise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat, und gelten ohne Verpackung. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, beziehen sich Preisangaben auf die europäische Währung (Euro).

3.3 Sofern sich die Grundlagen unserer Kalkulation ändern, behalten wir uns Preisanpassungen vor.

3.4 Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

4. Lieferung:

4.1 Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nichtvor eindeutiger Klärung aller technischen und kommerziellen Details. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abge- sendet werden kann.

4.2 Bei Fristen und Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet sind, kann uns der Vertragspartner nach Überschreitung schriftlich, per Telefax oder E- Mail, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.

4.3 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Vertragspartners um den Zeitraum, um den der Vertragspartner seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

4.4 Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten auftreten, befreien uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.7 Nimmt der Vertragspartner die bestellte Ware trotz Aufforderung und Fristsetzung von mindestens zwei Wochen nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 35% des vom Besteller zu zahlenden Netto-Preises zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Auskünfte und Beratungen:

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte sind ermittelte Durchschnittswerte. Eignungs- prüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden durch Auskünfte oder Beratungen nicht entbehrlich. Mündliche Angaben sindunverbindlich. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.

6. Versand und Gefahrübergang:

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Sitz.

6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Vertragspartner alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen frei. Transportschäden hat der Vertragspartner uns sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

6.3 Bei Lieferungen ab unserem Sitz erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

6.4 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, oder hat der Vertragspartner selbst für den Transport der Ware zu sorgen, erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Vertragspartner. Lagerkosten nach Gefahr-
übergang trägt der Vertragspartner. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Vertragspartner in angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

6.5 Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferung, auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an seinem Geschäftsbetrieb/an seinem Lager abladebereit ein-getroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Vertragspartner in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich

berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Vertragspartner. Ziffer 6.4 gilt entsprechend.

7. Zahlung:

7.1 Zahlungen sind in Euro (€) zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie dürfen nur an die von uns angegebenen Zahlstellen ausgeführt werden. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, haben Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 247,288 BGB) p.a. zu verlangen.

7.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Vertragspartner allenfalls den dreifachen Betrag in Höhe des Nacherfüllungsaufwandes zurückhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, in Höhe des nicht gezahlten Teilbetrages uns nach unserer Wahl Sicherheit durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung bei einem Notar seiner Wahl zu leisten.

7.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir
7.4.1 alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Besteller sofort geltend machen;
7.4.2 unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen noch offen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückhalten;
7.4.3 eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen;
7.4.4 die von uns gelieferte noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückverlangen. Sollte die Ware aufgrund Zeitablaufs nicht mehr oder nicht mehr uneingeschränkt verwertbar sein, sind wir berechtigt Wertausgleich zu verlangen.

7.5 Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden – hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Vertragspartner unserem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dieser Situation können wir sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen – sofort fällig stellen.

8. Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte:

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein- schließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Annahme von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung erst mit deren endgültiger Einlösung als geleistet. Zu den Nebenforderungen gehören insbesondere die Kosten für die Verpackung, Fracht, Versicherung, Bankspesen, Mahnspesen, Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten.

8.2 Der Vertragspartner nimmt die Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwahrung. Er ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Ware verpflichtet. Wir sind berechtigt, die getrennte Lagerung und Kennzeichnung nach kurzfristiger Voranmeldung zu kontrollieren. Sofern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt wird, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware umgehend selbst als unser Eigentum zu kennzeichnen und/oder wieder selbst in Besitz zu nehmen. Der Vertragspartner haftet für den Verlust unserer Waren. Er hat die Ware auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen alle Risiken, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden hiermit im voraus an uns abgetreten. Von eingetretenen Schäden sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.3 Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereitsjetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach anstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1. Werden von uns gelieferte Maschinen an der Produktionsstsätte des Kunden fest mit dem Grund und Boden verbunden, besteht Einvernehmen, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt.

8.4 Der Vertragspartner ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzuge ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu ver-arbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz „Weiterveräußerung“ genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten, z.B. die Kosten einer Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO, gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht auf erste Anforderung eingezogen werden können und die Intervention berechtigt war. Stundet der Vertragspartner seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben; jedoch ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Vertragspartner zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

8.5 Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Vertragspartner ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

8.6 Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

8.7 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Vertragspartner bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

8.8 Der Vertragspartner ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Vertragspartner auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen

Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

8.9 Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8.10 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Vertragspartners, dieVorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

8.11 An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder vervielfältigt noch anderen zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzusenden.

8.12 Enthält unser Liefergegenstand Software, bleiben sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheber- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, bei uns. Wir räumen lediglich eine einfache auf den Verwendungszweck bezogene Nutzungslizenz ein. Die in § 69 c des Urheberrechtsgesetzes genannten Handlungen, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung oder

Verbreitung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

8.13 Werden bei der Herstellung der Produkte nach Mustern oder sonstigen Angaben des Vertragspartners Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Vertragspartner von sämtlichen Ansprüchen frei.

8.14 Wird uns der Auftrag nicht erteilt, sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung für von uns erstellte Produktproben zu verlangen.

9. Gewährleistung:

9.1 Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind. Für die Abnutzung von Verschleißteilen wird ebenfalls keine Gewähr übernommen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.

9.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 3 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingegangen ist. Unsere Außendienst- mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängel- und Mengenrügen nicht berechtigt.

9.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Vertragspartner zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir nach unserer Wahl durch Lieferung mangelfreier Produkte (gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware) oder durch Mangelbeseitigung erbringen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Vertragspartner unzumutbar (§ 440 BGB) oder entbehrlich, weil

a. wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen
b. wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Vertragspartner im Vertrag den Fortbestand seines Leistungs-interesses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
c. liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 BGB), so steht dem Vertragspartner sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziffer 10 zu verlangen.

9.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir. Dies gilt nicht, wenn die Aufwendungen sich erhöhen, weil das Produkt nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Vertragspartners verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

9.5 Nimmt der Vertragspartner eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.

9.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.

9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern die Maschine im 1- Schicht-Betrieb genutzt wird. Bei intensiverer Nutzung gilt eine entsprechend verkürzte Verjährungsfrist. Sie beträgt bei 2-Schicht-Betrieb sechs Monate und bei 3-Schicht-Betrieb vier Monate.

9.8 Die Entsendung von technischen Mitarbeitern und Montagepersonal von uns, auch auf Anforderung des Kunden wegen angeblicher Mängel, führt nicht zur Hemmung der Verjährungsfrist, ebenso nicht die Durchführung von technischen Arbeiten zur Sichtung, Prüfung, Regulierung oder Einstellung an der Maschine. Insbesondere ist die Hemmung der Verjährungsfrist ausgeschlossen, wenn wir nach dem Ergebnis der Überprüfung erklären, dass kein Mangel festgestellt worden ist. Wenn kein Mangel vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Anforderung unseres Personals entstandenen Kosten zu vergüten. Hierfür gelten unsere üblichen Verrechnungssätze.

10. Haftung und Schadensersatz:

10.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Im übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfacher Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen.

10.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 10.2 Satz 1 gilt nicht für die Verletzung solcher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (so genannte Kardinalspflichten oder vertragswesentliche Pflichten).

10.4 Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.

10.5 Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittel-bare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.

10.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf

Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

10.7 Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache.

10.8 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners nicht verbunden.

10.9 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

11.1 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz von Fa. MSH GmbH.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser handelsregisterlicher Sitz Zweibrücken, wenn der Vertragspartner Kaufmann oder ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts im Sinne
von § 29 a) Abs. 2 ZPO ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Die Beziehung zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts. Ergänzend gelten für die Vertragsauslegung die INCOTERMS.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.