UVV - Unfallverhütungsvorschriften

UVV - Unfallverhütungsvorschriften


       Sie brauchen UVV-Prüfungen nach DGUV?
Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaften ist jedes Unternehmen verpflichtet, im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, alle Geräte und Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen.

Die UVV stellt für jedes Unternehmen also eine verbindliche Pflicht dar, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Was geschieht bei einer UVV-Prüfung?
Alle Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung für ArbeitnehmerInnen darstellen können, sind wiederkehrend zu überprüfen auf: 

-Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
-Zustand von verschleißbehafteten Komponenten -Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile Eignung des Arbeitsmittels

VDE-Prüfungen

Sie benötigen auch VDE-Prüfungen?

Eine mindestens ebenso tragende Rolle wie die UVV nehmen die DIN-VDE-Normen ein. Diese werden vom Verband deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik festgelegt und als VDE-Normen veröffentlicht. 


 Sie betreffen sämtliche elektrische Anlagen in deutschen Unternehmen und dienen auch hier in erster Linie der Sicherheit. Wir sind befugt VDE-Messungen durchzuführen nach: 

VDE 0701 für bewegliche Maschinen und
VDE 0113 für fest angeschlossene Maschinen. 

Sie suchen nach EINEM Ansprechpartner für UVV UND VDE?

 Wir bei MSH – erledigen das für Sie! Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot zur Durchführung Ihrer UVV und VDE-Prüfungen an: 

 06372 / 50 900 24 service@msh-homburg.de